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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



Vertragsbedingungen

  1. Der Auftraggeber ist mit der Unterschriftenleistung an den umseitigen Auftrag gebunden. Die KINOWERBUNG.DE GmbH & Co. KG, Hamburg (KINOWERBUNG.DE), kann dem Auftrag innerhalb von drei Wochen nach Auftragseingang in Hamburg ohne Nennung von Gründen widersprechen. Ferner ist KINOWERBUNG.DE berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die ihr von dem Besteller angelieferten Unterlagen erkennen lassen, dass eine Vorführung des Werbemittels dem Theater, insbesondere aus sittlichen, moralischen oder politischen Gründen, nicht zumutbar erscheint oder das Theater aus den genannten Gründen eine Vorführung ablehnt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und müssen von der KINOWERBUNG.DE bestätigt werden.

  2. Zahlungen sind an KINOWERBUNG.DE zu leisten, soweit sich nicht ein Dritter als Empfangsberechtigter ausweist. Die Rechnungslegung erfolgt 14 Tage im Voraus, die Zahlung ist vor dem jeweiligen Einschaltbeginn ohne Abzüge fällig. Gerät der Auftraggeber mit einem Rechnungsbetrag länger als zwei Wochen in Rückstand, kann KINOWERBUNG.DE die Werbung einstellen und die rückständigen Beträge einfordern. Ist Lastschrifteinzug vereinbart worden, kann KINOWERBUNG.DE bei Rücklauf und unterbliebener Einlösung die Werbung sofort einstellen. Sollte eine Durchführung des Auftrages insgesamt oder teilweise nicht mehr möglich sein, ist KINOWERBUNG.DE berechtigt, vom Besteller Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern, etwa zu viel gezahlte Beträge können von KINOWERBUNG.DE hiergegen verrechnet werden. Rückständige und fällig gestellte Beträge sind mit 8% Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, gegenüber Verbrauchern jedoch nur mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Werbung wird, soweit noch ein Erfüllungsanspruch besteht, nach Ausgleich der rückständigen und/oder fällig gestellten Beträge fortgesetzt.

  3. Die Vorführung erfolgt in regulären Vorstellungen, die jeweilige Werbefilmwoche geht von Donnerstag bis einschließlich Mittwoch. Bei „ab 18:00 Uhr-Buchung“ erfolgt die Vorführung nur in den regulären Vorstellungen ab 18 Uhr. Sollte die Vorführung in einem vertraglich festgelegten Theater aus von der KINOWERBUNG.DE nicht zu vertretendem Grunde nicht möglich sein, ist KINOWERBUNG.DE berechtigt, insoweit den Auftrag in einem anderen vom Auftraggeber ausgewählten oder einem gleichwertigen Theater durchzuführen.

  4. Für die durch den Auftraggeber angelieferten Werbemittel übernimmt KINOWERBUNG.DE keine Gewährleistung für die qualitativ einwandfreie Vorführung. Dem Auftraggeber sind die technischen Spezifikationen bekannt. Grundsätzlich sehen wir keine Nachbearbeitung der Bilddateien bezüglich der Grundqualität (Farben, Helligkeit, Kontrast, Schärfe, Rauschen, Title-Safe ...) vor.

  5. Mit der Vorführung übernimmt KINOWERBUNG.DE keine Haftung dafür, dass der Inhalt der Werbemittel den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften oder privaten Vereinbarungen entspricht. Marken-, Motiv- und Zeitangaben usw. müssen mindestens 4 Wochen, das fertige Werbemittel mindestens 6 Arbeitstage vor Einsatzbeginn bei KINOWERBUNG.DE vorliegen. Bei späterer Bekanntgabe / Anlieferung werden die zusätzlich entstehenden Versand- und Bearbeitungskosten berechnet, und es kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße und termingerechte Vorführung übernommen werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. Die Mindestlänge des Motivs beträgt bei Einschaltungen mit Preisbasis Calender Focus 13 Sekunden. Die Mindestlänge des Motivs beträgt bei Einschaltungen mit Preisbasis Screen Focus 30 Sekunden. Für Buchungen auf digitalen Leinwänden werden je Motiv 5 % des Brutto-Mediawerts als Processing Fee berechnet. Unabhängig vom Brutto-Buchungsvolumen gilt für die Processing Fee ein Mindestpreis von 119,- Euro/Motiv.

  6. Für Beschädigung oder Verlust der Werbemittel haftet die KINOWERBUNG.DE nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters der KINOWERBUNG.DE oder eines Erfüllungsgehilfen, oder soweit ihr Ersatzansprüche gegen Dritte zustehen. Für den letzten Fall besteht die Verpflichtung der KINOWERBUNG.DE allein darin, die ihr zustehenden Ersatzansprüche abzutreten. Die Verpflichtung der KINOWERBUNG.DE, die in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände aufzubewahren, endet nach drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Vertrages.

  7. Eine Beanstandung der Werbevorführung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie unmittelbar nach der Vorstellung der Theaterleitung zur Überprüfung gemeldet wird und die Beanstandung innerhalb einer Woche der KINOWERBUNG.DE unter Angabe von Theater, Tag, Hauptfilm und Zeit der Vorstellung schriftlich mitgeteilt wird. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um die ausgefallene Einschaltzeit, sofern sie drei Tage überschreitet.

  8. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig oder verweigert er endgültig die Erfüllung des Vertrages oder stimmt KINOWERBUNG.DE einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu, kann KINOWERBUNG.DE 40 v. H. des Auftragswertes der Einschaltkosten, der sich aus der unerfüllten Vertragslaufzeit ergibt, verlangen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, KINOWERBUNG.DE geringere Leistungen und Aufwendungen nachzuweisen. Eine Verlegung vereinbarter Einschalttermine muss spätestens drei Wochen vor Einschaltbeginn der Werbeverwaltung vorliegen. Wirksam wird eine solche Verlegung erst dann, wenn eine neue Terminbestätigung vorliegt. Mehrfache Verschiebungen innerhalb eines Jahres sind möglich, eine Verschiebung in das nächste Kalenderjahr jedoch nur einmalig. KINOWERBUNG.DE weist ausdrücklich darauf hin, dass Verschiebungen zur Veränderung der Berechnungsgrundlage und damit zu einer Verlängerung oder Verkürzung der Einschaltdauer führen können. Bei nicht erfüllter Abnahme der bestellten Werbefilm-Zeiten und Einschalttermine ist der Auftraggeber zur Rückvergütung eventuell zu viel gewährter Mengenrabatte verpflichtet.

  9. KINOWERBUNG.DE behält sich das Recht vor, die jeweiligen Werbefilme in digitaler Form in Datenbanken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung. Ferner behält KINOWERBUNG.DE sich das Recht vor, die Dateien zum Zwecke der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich und/oder unentgeltlich zu übermitteln. Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit entsprechend dem Auftragsinhalt auf unkörperlichem Wege anzubieten, verfügbar zu machen und zu übermitteln.

  10. Jeder Werbefilm muss eine Freigabebescheinigung über die Altersfreigabe des Werbefilms und die Einhaltung der Bildund Tonnorm (Tonstandard) durch die FSK erhalten. Nur wenn der Werbefilm „ohne Altersbeschränkung“ freigegeben wird, ist gewährleistet, dass er zu allen öffentlich bekannt gemachten Vorstellungen gezeigt wird. Werbefilme der Branchen Tabak und Alkohol werden grundsätzlich erst ab 18 Uhr gezeigt. Zu Sondervorstellungen, Kindervorstellungen und Zeichentrickfilmen wird generell keine Tabakwerbung und Alkoholwerbung gezeigt.

  11. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

  12. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung ist Hamburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

letzte Aktualisierung: 01.01.2023
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